Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Tickets und Gutscheinen über die Ticketshops der Undercover GmbH, Waller See 5, 38179 Schwülper (nachfolgend Undercover genannt):
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von Eintrittskarten (Tickets), Gutscheinen und sonstigen angebotenen Leistungen über die von der Undercover GmbH betriebenen Ticketshops sowie über sonstige Vertriebswege der Undercover GmbH.
1.2 Die Undercover GmbH vertreibt Tickets sowohl für eigene Veranstaltungen als auch für Veranstaltungen Dritter.
1.3 Sofern die Undercover GmbH nicht ausdrücklich als Veranstalter ausgewiesen ist, erfolgt der Ticketverkauf im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin oder Kommissionärin. Vertragspartner des Kunden hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung ist in diesem Fall der jeweilige Veranstalter.
1.4 Soweit die Undercover GmbH selbst Veranstalterin ist, kommt der Veranstaltungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und der Undercover GmbH zustande.
1.5 Ergänzend zu diesen AGB können für einzelne Veranstaltungen zusätzliche Bedingungen, Hausordnungen oder Sicherheitsbestimmungen gelten. Hierauf wird der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs oder auf den jeweiligen Veranstaltungsseiten hingewiesen.
1.6 Mit Abschluss der Bestellung erkennt der Kunde die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung von Veranstaltungen, Tickets, Gutscheinen und sonstigen Leistungen im Ticketshop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.
2.2 Mit Abschluss des Bestellvorgangs durch Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
2.3 Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
2.4 Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme durch die Undercover GmbH bzw. den jeweiligen Veranstalter oder durch die Bereitstellung bzw. Übersendung der bestellten Tickets zustande.
2.5 Die Undercover GmbH behält sich vor, Bestellungen insbesondere dann abzulehnen, wenn
• die Veranstaltung ausverkauft ist,
• die Zahlung nicht autorisiert werden kann,
• begründete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB vorliegen oder
• der begründete Verdacht eines gewerblichen oder missbräuchlichen Ticketerwerbs besteht.
2.6 Offensichtliche Irrtümer, Druckfehler, technische Fehler oder sonstige Fehler in Preisangaben, Verfügbarkeiten oder Veranstaltungsinformationen begründen keinen Anspruch auf Vertragsabschluss oder Durchführung der Bestellung.
2.7 Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter behält sich vor, den Vertrag bei offensichtlichen Preis- oder Systemfehlern (z. B. fehlerhafte Preisauszeichnung durch Softwarefehler) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wegen Irrtums anzufechten. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden in diesem Fall unverzüglich erstattet
2.8 Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Bestellung gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Für Nachteile, die aus unrichtigen Angaben resultieren, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.
2.9 Für einzelne Veranstaltungen können Mengenbegrenzungen pro Kunde, Haushalt, Zahlungsmittel, Kundenkonto, Lieferadresse oder Bestellung gelten. Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen, zu stornieren oder bereits bereitgestellte Tickets zu sperren, wenn der Kunde solche Mengenbegrenzungen umgeht oder zu umgehen versucht, insbesondere durch Mehrfachbestellungen, die Nutzung mehrerer Kundenkonten, unterschiedlicher Zahlungsmittel oder abweichender Liefer- bzw. Kontaktdaten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet, soweit keine berechtigten Gegenansprüche bestehen.
2.10 Der Einsatz automatisierter Systeme, Bots oder sonstiger technischer Hilfsmittel zum Ticketerwerb sowie die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder Mengenbegrenzungen sind untersagt.
3. Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Ticketshop veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
3.2 Zusätzlich zum Ticketpreis können Vorverkaufs-, Service-, Versand- oder sonstige Bearbeitungsgebühren anfallen. Die jeweils geltenden Gebühren werden dem Kunden vor Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt.
3.3 Der Gesamtpreis der Bestellung einschließlich sämtlicher Gebühren ist mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
3.4 Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt. Online können insbesondere Kreditkartenzahlungen, PayPal, Wero und Vorkasse angeboten werden. Vor Ort können insbesondere Barzahlung sowie Girocard- bzw. EC-Kartenzahlung angeboten werden. Ein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht.
3.5 Die Undercover GmbH ist berechtigt, einzelne Zahlungsarten für bestimmte Veranstaltungen, Bestellwerte oder Vertriebswege auszuschließen.
3.6 Bei ausbleibender, unvollständiger oder rückbelasteter Zahlung ist die Undercover GmbH berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten, die Bestellung zu stornieren und die bereitgestellten Tickets zu sperren. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Fristsetzung aufgrund der Unmittelbarkeit der Veranstaltung unzumutbar ist (z. B. bei kurzfristigen Käufen direkt vor Veranstaltungsbeginn).
3.7 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises Eigentum der Undercover GmbH bzw. des jeweiligen Veranstalters. Bei elektronischen Tickets ruht das visuelle oder elektronische Zutrittsrecht bis zur vollständigen Bezahlung
4. Tickets und Zutrittsberechtigungen
4.1 Der Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung ist ausschließlich mit einer gültigen Zutrittsberechtigung (Ticket) möglich. Das Ticket berechtigt grundsätzlich zum einmaligen Besuch der auf dem Ticket bezeichneten Veranstaltung.
4.2 Tickets können je nach Veranstaltung und Vertriebsweg als Mobile Ticket, Print@Home-Ticket, Wallet-Ticket, Hardticket oder in einer anderen von der Undercover GmbH bereitgestellten Form ausgegeben werden. Die jeweils verfügbaren Ticketarten werden im Bestellprozess angezeigt.
4.3 Die Bereitstellung der Tickets erfolgt je nach gewählter Ticketart elektronisch (z. B. per E-Mail, Kundenkonto, Mobile Ticket oder Wallet-Ticket) oder durch postalischen Versand. Die jeweils verfügbaren Ticketarten werden im Bestellprozess angezeigt.
4.4 Bei elektronischer Bereitstellung erfolgt die Übermittlung der Tickets durch elektronischen Versand an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, Bereitstellung im Kundenkonto oder Bereitstellung innerhalb der jeweils genutzten Anwendung. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige, zutreffende und aktuelle Liefer- und Kontaktdaten, insbesondere Lieferadresse und E-Mail-Adresse, anzugeben und deren Aktualität bis zur vollständigen Vertragsabwicklung sicherzustellen.
4.5 Die postalische Übersendung physischer Tickets oder sonstiger Waren erfolgt an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene Lieferadresse. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige, zutreffende und aktuelle Liefer- und Kontaktdaten, insbesondere Lieferadresse und E-Mail-Adresse, anzugeben und deren Aktualität bis zur vollständigen Vertragsabwicklung sicherzustellen. Nachteile, Verzögerungen, Mehrkosten oder ein Fehlschlagen der Zustellung, die auf unrichtige, unvollständige oder nicht aktualisierte Angaben des Kunden, die Nichtannahme der Sendung oder die nicht fristgerechte Abholung einer beim Postdienstleister hinterlegten Sendung zurückzuführen sind, gehen zulasten des Kunden, soweit die Undercover GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden und die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Die Undercover GmbH haftet für Schäden auf dem Versandweg gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
4.6 Elektronische Tickets enthalten einen individuellen Barcode, QR-Code oder eine vergleichbare elektronische Zutrittsberechtigung. Diese darf nur einmal für den Zutritt verwendet werden. Nach erstmaliger Entwertung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sowie die mehrfache Nutzung eines Tickets sind untersagt.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, Tickets vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Insbesondere sind QR-Codes, Barcodes oder vergleichbare elektronische Zutrittsdaten vertraulich zu behandeln. Für Schäden, die aus einem Missbrauch, dem Verlust oder einer unbefugten Weitergabe des Tickets durch den Kunden resultieren, haftet die Undercover GmbH nicht, es sei denn, die Undercover GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
4.8 Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Tickets besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
4.9 Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, Tickets zu sperren oder für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
• auf der Grundlage konkreter und objektiver Tatsachen ein begründeter Verdacht des Missbrauchs besteht und der Kunde diesen Verdacht nach Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist entkräften kann,
• der Kunde erheblich oder trotz Abmahnung wiederholt gegen diese AGB verstößt,
• unzulässige Vervielfältigungen des Tickets durch den Kunden oder mit dessen Duldung festgestellt werden, oder
• Tickets entgegen den Bestimmungen dieser AGB schuldhaft weitergegeben oder weiterverkauft werden.
4.10 Sofern für einzelne Veranstaltungen personalisierte Tickets vorgesehen sind, ist ausschließlich die auf dem Ticket genannte Person zum Veranstaltungsbesuch berechtigt. Hierauf wird der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen.
4.11 Sofern für eine Veranstaltung personalisierte Tickets vorgesehen sind, ist der Kunde berechtigt, das Ticket auf eine andere Person umpersonalisieren zu lassen, wenn er an der Teilnahme verhindert ist. Die Umpersonalisierung erfolgt auf Antrag des Kunden und muss bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn durchgeführt werden. Für den mit der Umpersonalisierung verbundenen Verwaltungsaufwand erhebt die Undercover GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Ticket. Durch die Umpersonalisierung wird ausschließlich das Besuchsrecht übertragen; der ursprüngliche Veranstaltungsvertrag mit dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
4.12 Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass die Identität des Ticketinhabers durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen, soweit dies aufgrund der jeweiligen Veranstaltung oder der Ticketart erforderlich ist.
4.13 Werden die für personalisierte Tickets geltenden Bedingungen vom Kunden schuldhaft und in erheblicher Weise nicht eingehalten, ist die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter berechtigt, das Ticket zu sperren, für ungültig zu erklären oder den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Undercover GmbH bzw. dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als der einbehaltene Ticketpreis entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Undercover GmbH bzw. des Veranstalters bleiben vorbehalten.
4.14 Der Kunde wird gebeten, die erhaltenen Tickets unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen.
4.15 Offensichtliche Falschlieferungen oder fehlerhaft ausgestellte Tickets sind der Undercover GmbH unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.
4.16 Liegt eine von der Undercover GmbH zu vertretende Falschlieferung oder fehlerhafte Ticketausstellung vor, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Kunde kann nach seiner Wahl eine Korrektur, einen Ersatzticketversand oder eine Neubereitstellung der Tickets verlangen. Die Undercover GmbH kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist oder die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
4.17 Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Falschlieferung oder fehlerhaften Ticketausstellung bereits erhaltene und nicht berechtigte Tickets auf Verlangen der Undercover GmbH zurückzugeben oder deren Nutzung zu unterlassen. Die Kosten einer etwaigen Rücksendung physischer Tickets trägt in diesem Fall die Undercover GmbH.
4.18 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang von E-Mails möglich ist und elektronisch bereitgestellte Tickets rechtzeitig vor der Veranstaltung abgerufen, gespeichert oder ausgedruckt werden können.
4.19 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ihm die für die Nutzung elektronischer Tickets erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere Internetzugang, ein geeignetes Endgerät sowie gegebenenfalls eine kompatible Anwendung, rechtzeitig zur Verfügung stehen.
4.20 Soweit für eine Veranstaltung freie Platzwahl gilt, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitz- oder Stehplatz. Bei nummerierten Plätzen besteht der Anspruch grundsätzlich auf den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz.
4.21 Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Kunden einen anderen, sachlich gleichwertigen Sitzplatz zuzuweisen, sofern dies aus zwingenden sicherheitsrelevanten oder produktionstechnischen Gründen (z. B. kurzfristige bauliche Änderungen der Bühne oder behördliche Auflagen) erforderlich und dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist. Führt die Zuweisung des Ersatzplatzes zu einer objektiven Minderleistung (z. B. schlechtere Preiskategorie oder erhebliche Sichtbehinderung), hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Erstattung des Differenzbetrages oder das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
4.22 Rollstuhlplätze, Begleitpersonenplätze oder sonstige besondere Zugangs- und Unterstützungsbedarfe sind nach Möglichkeit vor dem Ticketkauf bzw. rechtzeitig vor der Veranstaltung mit der Undercover GmbH oder dem jeweiligen Veranstalter abzustimmen. Die Verfügbarkeit entsprechender Plätze oder Leistungen richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
4.23 Soweit ermäßigte Tickets angeboten werden, ist der jeweils erforderliche Ermäßigungsnachweis beim Einlass unaufgefordert oder auf Verlangen vom Kunden vorzulegen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann der Zutritt verweigert oder die Zahlung der Differenz zum regulären Ticketpreis verlangt werden.
5. Erstellung und Nutzung des Kunden-Accounts
5.1 Kunden können durch entsprechende Registrierung einen Kunden-Account anlegen. Über den Kunden-Account können Kunden, grundsätzlich unabhängig von einem Ticketkauf persönliche Daten ändern sowie getätigte Bestellungen einsehen.
5.2 Durch Zusendung der entsprechenden Bestätigungs-Email nach Abschluss der Registrierung wird eine Nutzungsvereinbarung betreffend den Kunden-Account zwischen dem Kunden und der Undercover GmbH geschlossen.
5.3 Die bei der Registrierung angegebenen Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, müssen durch den Kunden sorgfältig verwahrt werden. Das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Erlangt ein Kunde Kenntnis von dem Missbrauch seiner Zugangsdaten, so hat er die Undercover GmbH unverzüglich darüber zu informieren.
5.4 Die Undercover GmbH stellt den jeweiligen Kunden-Account kostenlos bereit; die Nutzung ist freiwillig.
5.5 Informationen hinsichtlich der den Kunden-Account betreffenden Verarbeitungen von personenbezogenen Daten werden in der Datenschutzerklärung bereitgehalten.
5.6 Der Kunde kann die Nutzungsvereinbarung ohne Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung beenden, durch Mitteilung an den Kundenservice der Undercover GmbH oder durch Betätigung des Buttons „Account löschen“ im Kundenkonto. Mit der Folge, dass der Kunde keinen Zugriff mehr auf die im Kunden-Account gespeicherten Daten hat. Die Undercover GmbH empfiehlt, die Nutzungsvereinbarung nicht zu kündigen, solange der Kunde den Kunden-Account noch für laufende Verträge oder Ansprüche benötigt. Kündigt der Kunde dennoch, wird sich die Undercover GmbH bemühen, den Kunden über die Folgen zu informieren. Die Undercover GmbH behält sich im Falle der Kündigung durch den Kunden vor, den Kunden-Account so lange aktiv zu lassen, bis sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen Kunde und der Undercover GmbH vollumfänglich erfüllt sind. Jedoch übernimmt die Undercover GmbH keine Verantwortung dafür, falls ein Kunde aufgrund seiner Kündigung bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann.
5.7 Die Undercover GmbH behält sich das Recht vor, den Kunden-Account vorübergehend zu sperren, insbesondere wenn dieser zu betrügerischen oder sonstigen rechtswidrigen Zwecken oder durch unbefugte Dritte missbraucht wird. Die Undercover GmbH hat im Falle der missbräuchlichen Nutzung des Kunden-Accounts zudem das Recht, die Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von fünf Kalendertagen zu kündigen.
5.8 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Gutscheine
6.1 Die Undercover GmbH kann Wertgutscheine oder veranstaltungsbezogene Gutscheine anbieten. Die jeweils geltenden Bedingungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung im Zeitpunkt des Erwerbs.
6.2 Gutscheine können ausschließlich für die im Ticketshop angebotenen Produkte und Leistungen eingelöst werden, soweit beim Erwerb nichts Abweichendes angegeben ist.
6.3 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, werden Gutscheine als Wertgutscheine ausgegeben. Sie berechtigen nicht zum Besuch einer bestimmten Veranstaltung oder zum Erhalt einer bestimmten Leistung. Die Einlösung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der gewünschten Veranstaltung oder Leistung.
6.4 Übersteigt der Wert eines Gutscheins den Wert der in Anspruch genommenen Leistung, verbleibt das Restguthaben auf dem Gutschein und kann für zukünftige Bestellungen verwendet werden.
6.5 Reicht das vorhandene Guthaben für die gewünschte Bestellung nicht aus, kann die Differenz mit den jeweils angebotenen Zahlungsmethoden beglichen werden.
6.6 Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Gutscheinrestguthaben ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
6.7 Gutscheine sind grundsätzlich über die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren einlösbar. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde, sofern nicht ausdrücklich eine andere Gültigkeitsdauer vereinbart wird.
6.8 Die Undercover GmbH übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung von Gutscheincodes, sofern sie dies nicht zu vertreten hat.
6.9 Gutscheine dürfen nicht gewerblich weiterverkauft oder für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden, sofern die Undercover GmbH dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
6.10 Wird ein Gutschein für eine Bestellung eingesetzt, gelten im Falle einer Rückabwicklung die für die jeweilige Bestellung maßgeblichen Rückabwicklungsregelungen. Eine Erstattung kann ganz oder teilweise durch Wiederaufleben des Gutscheinguthabens erfolgen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Zusatzleistungen und Merchandise
7.1 Über den Ticketshop können zusätzlich zu Tickets weitere Leistungen, Produkte oder Berechtigungsnachweise angeboten werden. Hierzu können insbesondere Merchandise-Gutscheine, VIP-Leistungen, Gastronomieangebote, Parkberechtigungen, optionale Ticket- oder Serviceleistungen oder vergleichbare Leistungen gehören.
7.2 Art, Umfang und Voraussetzungen der jeweiligen Zusatzleistung ergeben sich aus der Produktbeschreibung im Bestellprozess.
7.3 Zusatzleistungen, die für eine bestimmte Veranstaltung oder einen bestimmten Veranstaltungstag erworben werden, können ausschließlich im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung in Anspruch genommen werden. Eine nachträgliche Inanspruchnahme, Erstattung oder Übertragung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich anders angegeben.
7.4 Die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen richten sich nach den jeweiligen Produktbeschreibungen und Sonderbedingungen, die dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung im Bestellprozess zur Verfügung gestellt und in den Vertrag einbezogen werden.
7.5 Für Zusatzleistungen, die eine Abholung vor Ort erfordern, werden die organisatorischen Details (wie der genaue Ort der Ausgabestelle und die Abholzeiten) spätestens mit den Veranstaltungsinformationen oder vor Ort bekanntgegeben. Besondere vertragliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme oder Abholung werden dem Kunden bereits vor Abschluss des Bestellprozesses deutlich mitgeteilt.
7.6 Soweit Merchandise-Artikel online angeboten werden, erfolgt der Online-Erwerb ausschließlich in Form eines Gutscheins bzw. Berechtigungsnachweises zur späteren Einlösung vor Ort. Online wird in diesem Fall nicht der Merchandise-Artikel selbst, sondern ausschließlich die Berechtigung zur späteren Einlösung vor Ort erworben. Ein Versand des Merchandise-Artikels erfolgt nicht. Die Einlösung des Gutscheins und die Abholung des Merchandise-Artikels erfolgen an der ausgewiesenen Ausgabestelle und innerhalb des angegebenen Ausgabezeitraums. Die organisatorischen Details hierzu werden dem Kunden im Bestellprozess, in der Bestellbestätigung oder in den Veranstaltungsinformationen bekanntgegeben.
8. Widerrufsrecht
8.1 Bei dem Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Dies gilt auch bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. über das Internet, per E-Mail oder telefonisch) geschlossen werden. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit nach Vertragsschluss bindend und verpflichtet zur Zahlung des Bestellpreises.
8.2 Ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht bei Gutscheinen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, sofern der Gutschein bereits bei Kauf für einen spezifischen Termin oder einen spezifischen Zeitraum gilt. Beim Erwerb von zeitlich nicht fixierten Wertgutscheinen steht dem Verbraucher hingegen das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht zu.
8.3 Soweit online ein Gutschein bzw. Berechtigungsnachweis zur späteren Einlösung gegen Merchandise-Artikel vor Ort erworben wird, wird online nicht der Merchandise-Artikel selbst, sondern ausschließlich die Berechtigung zur späteren Einlösung vor Ort erworben. Ein Versand des Merchandise-Artikels erfolgt nicht. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufsrechts vorliegen.
8.4 Für den Erwerb von Waren, die nicht unter den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2 BGB fallen, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Dies gilt insbesondere, wenn physische Produkte im Fernabsatz als Ware erworben werden.
9. Umtausch, Rückgabe, Absage und Verlegung von Veranstaltungen
9.1 Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit in diesen AGB, den veranstaltungsspezifischen Bedingungen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften nichts Abweichendes geregelt ist.
9.2 Die Undercover GmbH oder der jeweilige Veranstalter kann nach eigenem Ermessen Kulanzregelungen für einzelne Veranstaltungen vorsehen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht.
9.3 Wird eine Veranstaltung abgesagt, bestimmt sich die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Undercover GmbH selbst Veranstalterin der abgesagten Veranstaltung ist, ist eine Erstattung möglich. Tritt die Undercover GmbH lediglich als Vermittlerin auf, richtet sich der Anspruch auf Erstattung gegen den jeweiligen Veranstalter. Die Undercover GmbH wird den Kunden in diesem Fall über die genaue organisatorische Abwicklung des jeweiligen Veranstalters informieren; die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Rückerstattung gegen den Veranstalter bleiben unberührt.
9.4 Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den neuen Termin. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Erstattung zu verlangen. Erklärt der Kunde, am Ersatztermin nicht teilnehmen zu wollen, ist eine Erstattung durch die Undercover GmbH (sofern sie selbst Veranstalterin ist) möglich. Der Rücktritt muss in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Diese Erklärung muss dem Veranstalter innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe des neuen Termins, spätestens jedoch bis 3 Werktage vor dem neuen Konzerttermin zugehen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Rücktrittsrecht, es sei denn, dem Kunden ist die Wahrnehmung des neuen Termins unverschuldet unmöglich. Tritt die Undercover GmbH lediglich als Vermittlerin auf, richtet sich der Erstattungsanspruch gegen den jeweiligen Veranstalter; die Undercover GmbH wird den Kunden über die organisatorische Abwicklung der Rückerstattung durch den Veranstalter informieren.
9.5 Wird eine Veranstaltung an einen anderen Veranstaltungsort verlegt, behalten die Tickets ihre Gültigkeit, sofern die Verlegung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist (z. B. bei einer Verlegung innerhalb derselben Stadt oder Region). Ist die Verlegung dem Kunden unzumutbar, ist er berechtigt, die Teilnahme am neuen Veranstaltungsort abzulehnen. In diesem Fall ist eine Erstattung möglich.
9.6 Soweit bei einer Absage, Verlegung oder sonstigen wesentlichen Änderung einer Veranstaltung ein Rückgabe- oder Erstattungsrecht besteht, wird die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter das Verfahren und eine angemessene Frist für die organisatorische Rückabwicklung bekanntgeben. Die Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen bleibt von der Nichteinhaltung dieser organisatorischen Frist unberührt.
9.7 Nimmt der Kunde an der verlegten oder geänderten Veranstaltung teil, gilt dies als Zustimmung zur Leistungsänderung. Ein Recht zur Rückgabe des Tickets und zur Erstattung des Ticketpreises ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Etwaige gesetzliche Ansprüche auf Preisminderung im Falle einer objektiven Minderleistung der geänderten Veranstaltung bleiben hiervon unberührt.
9.8 Zumutbare Änderungen des Programms, der Besetzung, des Ablaufs, der Mitwirkenden oder der Anfangszeiten bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung hierdurch gewahrt bleibt und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Ausfall einzelner Künstler oder Programmpunkte bei festivalartigen Veranstaltungen, mehrtägigen Events oder Veranstaltungen mit einer Vielzahl von Mitwirkenden. Im Falle einer unzumutbaren oder wesentlichen Leistungsänderung (z. B. dem Ausfall des Hauptkünstlers eines Solokonzerts) stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
9.9 Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, zu verschieben, örtlich zu verlegen oder in geänderter Form durchzuführen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei behördlichen Anordnungen, akuten Sicherheitsrisiken, höherer Gewalt, extremen Witterungsereignissen oder Streiks. Im Falle einer Verschiebung, örtlichen Verlegung oder einer Änderung der Veranstaltungsform ist dies nur zulässig, wenn die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist. Ist die Änderung unzumutbar oder wird die Veranstaltung ersatzlos abgesagt, richten sich die Rechte des Kunden (insbesondere auf Erstattung) nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.10 Muss eine Veranstaltung nach ihrem Beginn aus einem wichtigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Grund (z. B. wegen akuter Unwettergefahr oder behördlicher Anordnung) abgebrochen oder vorzeitig beendet werden, richtet sich ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf Erstattung besteht insbesondere dann, wenn die Veranstaltung zu einem so frühen Zeitpunkt abgebrochen wird, dass der wesentliche Charakter und Zweck der Veranstaltung für den Kunden nicht mehr erreicht werden konnte.
9.11 Erstattungen, Rückabwicklungen und Umtauschvorgänge in Bezug auf Tickets sollen aus organisatorischen Gründen primär über diejenige Vorverkaufsstelle bzw. denjenigen Vertriebskanal abgewickelt werden, über den das Ticket erworben wurde. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden gegen den jeweiligen Veranstalter (insbesondere auf Erstattung bei einer Absage oder unzumutbaren Verlegung der Veranstaltung) bleiben hiervon unberührt.
9.12 Open-Air-Veranstaltungen finden grundsätzlich auch bei ungünstiger Witterung statt, sofern die Durchführung nicht aus Sicherheitsgründen unmöglich oder unzumutbar ist.
9.13 Die Undercover GmbH nimmt ausschließlich Tickets zurück, die über einen von der Undercover GmbH betriebenen Ticketshop oder einen ausdrücklich von der Undercover GmbH benannten Vertriebsweg erworben wurden. Tickets, die über andere Vorverkaufsstellen, Ticketing-Plattformen oder Vertriebspartner erworben wurden, sind über die jeweilige Verkaufsstelle bzw. den jeweiligen Vertriebspartner rückabzuwickeln.
9.14 Dies gilt auch dann, wenn die Undercover GmbH Veranstalterin der jeweiligen Veranstaltung ist. Die Rückabwicklung von Ansprüchen aus Tickets, die über andere, von der Undercover GmbH autorisierte Vertriebspartner erworben wurden, hat aus organisatorischen Gründen primär über die jeweilige Vorverkaufsstelle bzw. nach deren Vorgaben zu erfolgen. Sollte eine Rückabwicklung über den jeweiligen Vertriebspartner für den Kunden unmöglich oder unzumutbar sein (z. B. wegen Insolvenz oder Schließung des Vertriebspartners), bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden gegen die Undercover GmbH als Veranstalterin unberührt.
9.15 Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Regelungen dieser AGB.
9.16 Im Falle einer berechtigten Ticketrückgabe (z. B. bei einer Absage oder unzumutbaren Verlegung der Veranstaltung durch die Undercover GmbH als Veranstalterin) ist für den Kunden eine Erstattung möglich. Bereits angefallene Versandgebühren für den postalischen Ticketversand werden nur dann nicht erstattet, wenn der Postversand zum Zeitpunkt der Absage oder Verlegung bereits erfolgreich durchgeführt und die Versandleistung damit vollständig erbracht worden war.
9.17 Die Erstattung bezieht sich nicht auf weitere Aufwendungen des Kunden, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Park-, Unterhalts- oder sonstige Folgekosten werden im Rahmen der Rückabwicklung nicht erstattet.
10. Weiterverkauf und Weitergabe von Tickets
10.1 Der Erwerb von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2 Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Undercover GmbH bzw. des jeweiligen Veranstalters unzulässig. Dies gilt insbesondere für den Weiterverkauf über nicht autorisierte Ticketbörsen, Internetplattformen oder sonstige gewerbliche Vertriebswege.
10.3 Tickets dürfen nicht zu Werbe-, Gewinnspiel-, Marketing- oder Hospitality-Zwecken verwendet oder in sonstiger Weise zur Förderung eigener geschäftlicher Interessen eingesetzt werden, sofern hierfür keine ausdrückliche Zustimmung der Undercover GmbH bzw. des jeweiligen Veranstalters vorliegt.
10.4 Die private Weitergabe von Tickets ist zulässig, sofern
• kein gewerblicher oder kommerzieller Zweck verfolgt wird,
• die Weitergabe nicht unter Verstoß gegen diese AGB erfolgt und
• gegebenenfalls bestehende Personalisierungs- oder Umschreibungsregelungen eingehalten werden.
10.5 Ein nichtgewerblicher Weiterverkauf ist nur zu einem Preis bis zur Höhe des auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreises zuzüglich beim ursprünglichen Kauf angefallener nachgewiesener Gebühren und Kosten zulässig; der Gesamtpreis darf den auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis jedoch um höchstens 25 % übersteigen.
10.6 Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, Tickets zu sperren oder für ungültig zu erklären, wenn diese schuldhaft unter Verstoß gegen diese AGB erworben, weitergegeben, angeboten oder weiterverkauft wurden. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Undercover GmbH bzw. dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als der einbehaltene Ticketpreis entstanden ist.
10.7 Für Veranstaltungen mit personalisierten Tickets oder besonderen Zutrittsregelungen können ergänzende Weitergabe- und Umschreibungsregelungen gelten. Hierauf wird der Kunde vor Vertragsschluss gesondert hingewiesen.
11. Hausrecht und Veranstaltungsbesuch
11.1 Der Zutritt zu einer Veranstaltung ist nur mit einer gültigen Zutrittsberechtigung (Ticket) und nach Maßgabe der jeweils geltenden Einlassbestimmungen möglich.
11.2 Die Undercover GmbH, der jeweilige Veranstalter sowie von diesen beauftragte Dritte üben auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstaltungs-, Sicherheits- und Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
11.3 Der Einlass zur Veranstaltung kann verweigert werden, wenn ein objektiver, sachlich gerechtfertigter wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
• der Besucher keine gültige Zutrittsberechtigung vorweisen kann,
• behördlich oder gesetzlich vorgeschriebene Einlassvoraussetzungen (z. B. nach dem Jugendschutzgesetz) nicht erfüllt werden,
• der Besucher erkennbar unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, oder
• von dem Besucher eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung der Veranstaltung oder für andere Besucher ausgeht.
11.4 Besucher können von der Veranstaltung verwiesen werden, wenn ein sachlich gerechtfertigter wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn sie:
• den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören,
• andere Besucher, Mitwirkende oder das Personal gefährden oder erheblich belästigen,
• erheblich oder trotz vorheriger Aufforderung wiederholt gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder diese AGB verstoßen, oder
• den rechtmäßigen und sicherheitsrelevanten Anweisungen des Veranstaltungs-, Sicherheits- oder Ordnungspersonals trotz entsprechender Aufforderung nicht Folge leisten.
11.5 Bei einer berechtigten Einlassverweigerung oder einem berechtigten Ausschluss von der Veranstaltung, die auf einem schuldhaften Verhalten des Besuchers beruhen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, der Besucher weist nach, dass der Undercover GmbH bzw. dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als der einbehaltene Ticketpreis entstanden ist.
11.6 Der Veranstalter ist berechtigt, Sicherheitskontrollen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Besucher erklären sich mit angemessenen Kontrollmaßnahmen ihrer Person sowie mitgeführter Gegenstände beim Betreten des Veranstaltungsgeländes einverstanden.
11.7 Das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen sowie sonstigen Gegenständen, die geeignet sind, die Sicherheit der Veranstaltung zu gefährden, ist untersagt. Weitere Verbote können sich aus den veranstaltungsspezifischen Einlassbestimmungen ergeben.
11.8 Für mitgebrachte Gegenstände ist der Besucher selbst verantwortlich. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für eine etwaige Garderobe können gesonderte Bedingungen gelten.
11.9 Das Mitführen, der Konsum, der Verkauf sowie die Bewerbung von Cannabis oder cannabisbezogenen Produkten können auf Veranstaltungen oder Veranstaltungsgeländen der Undercover GmbH untersagt werden, soweit dies aus Gründen des Hausrechts, des Jugendschutzes, der Sicherheit oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. Bei schuldhaften und erheblichen Verstößen gegen dieses Verbot oder bei Nichtbefolgung einer entsprechenden Unterlassungsaufforderung kann der Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen und vom Gelände verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Undercover GmbH bzw. dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als der einbehaltene Ticketpreis entstanden ist.
11.10 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, gegenüber Besuchern Hausverbote auszusprechen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
11.11 Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende Einlass-, Sicherheits-, Alters- oder Verhaltensregelungen gelten. Sofern diese vertragsrelevant sind (z. B. Altersbeschränkungen), wird der Kunde bereits vor Abschluss des Bestellprozesses darauf hingewiesen. Rein organisatorische Details zur Durchführung und Sicherheit (z. B. Einlasszeiten, Taschenverbote, Parkplatzregelungen) können auf der jeweiligen Veranstaltungsseite, in den FAQ oder in sonstigen Besucherinformationen bekanntgegeben werden.
11.12 Für Veranstaltungen der Undercover GmbH gelten grundsätzlich folgende Altersbeschränkungen, sofern für die jeweilige Veranstaltung keine abweichenden Regelungen vor Vertragsschluss bekanntgegeben werden. Ist eine Veranstaltung ausdrücklich als „ab 18 Jahren“ gekennzeichnet, ist der Zutritt für Personen unter 18 Jahren auch in Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ausgeschlossen. Für Veranstaltungen anderer Veranstalter können abweichende Regelungen gelten.
• Unter 6 Jahren: Kein Zutritt, auch nicht in Begleitung. Ausgenommen sind ausdrücklich als Kinderveranstaltungen gekennzeichnete Events.
• Unter 14 Jahren: Zutritt nur in Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
• Unter 16 Jahren: Zutritt ohne Begleitperson nur bei Veranstaltungsende vor 22:00 Uhr.
• Unter 18 Jahren: Zutritt ohne Begleitperson nur bei Veranstaltungsende vor 00:00 Uhr.
• Ab 18 Jahren: Zutritt ohne Begleitperson uneingeschränkt möglich.
11.13 Personensorgeberechtigte Personen sind die Eltern oder der gesetzliche Vormund. Erziehungsbeauftragte Personen müssen volljährig sein und die Erziehungsaufgaben für die Dauer der Veranstaltung mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten wahrnehmen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
11.14 Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, Einlass-, Sicherheits- oder Gesundheitsregelungen an aktuelle gesetzliche Vorgaben oder behördliche Anordnungen anzupassen, soweit dies zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen oder aus zwingenden Sicherheitsgründen erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
11.15 Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn in Textform (insbesondere per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse) informiert. Ergänzend können Informationen auf der Veranstaltungswebseite, im Ticketshop oder in den FAQ bereitgestellt werden.
11.16 Der Besucher wird gebeten, sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn über die aktuellen organisatorischen Hinweise und Einlasszeiten auf der jeweiligen Veranstaltungsseite oder in den FAQ zu informieren. Wesentliche Änderungen der Einlass- oder Sicherheitsbedingungen werden dem Kunden von der Undercover GmbH bzw. dem Veranstalter rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn direkt in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
11.17 Bei Veranstaltungen mit Musik- oder Beschallungsanlagen können erhöhte Schallpegel auftreten. Insbesondere bei Konzerten, Festivals und ähnlichen Veranstaltungen besteht die Möglichkeit von Hör- oder Gesundheitsschäden. Besucher sind gehalten, eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. die Nutzung von Gehörschutz) zu treffen
12. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
12.1 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen zu gewerblichen, kommerziellen oder journalistischen Zwecken sind auf Veranstaltungen der Undercover GmbH bzw. des jeweiligen Veranstalters nur im Rahmen einer vorherigen Akkreditierung oder mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
12.2 Der Veranstalter ist berechtigt, für einzelne Veranstaltungen weitergehende Beschränkungen (z. B. ein vollständiges Verbot auch für private Bild- und Tonaufnahmen) festzulegen. Hierauf wird der Besucher nach Möglichkeit bereits vor Vertragsschluss auf der Veranstaltungsseite, spätestens jedoch durch veranstaltungsspezifische Informationen oder durch Aushänge vor Ort hingewiesen.
12.3 Besucher dürfen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen nicht in einer Weise anfertigen oder verwenden, die Rechte von Künstlern, Mitwirkenden, Besuchern, Veranstaltern oder sonstigen Dritten verletzt. Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtliche Vorschriften, bleiben unberührt.
12.4 Soweit nicht ausdrücklich untersagt, sind Foto- und Videoaufnahmen mit Smartphones oder vergleichbaren kompakten Endgeräten ausschließlich für private, nicht kommerzielle Zwecke zulässig. Nicht zulässig sind Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen mit professioneller oder semiprofessioneller Aufnahmeausrüstung, insbesondere mit Kameras mit Wechselobjektiv, Spiegelreflex- oder Systemkameras, Teleobjektiven, Stativen, Gimbals, externen Mikrofonen oder vergleichbarem Zubehör.
12.5 Bei schuldhaften und erheblichen Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen oder bei Nichtbefolgung einer entsprechenden Unterlassungs- oder Löschungsaufforderung ist der Veranstalter berechtigt, die Löschung der Aufnahmen zu verlangen, die betreffenden Personen von der Veranstaltung auszuschließen sowie weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Undercover GmbH bzw. dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als der einbehaltene Ticketpreis entstanden ist.
12.6 Bei Veranstaltungen können durch den Veranstalter, akkreditierte Medien oder beauftragte Dienstleister Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden. Informationen hierzu, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den jeweiligen Veranstaltungshinweisen und der Datenschutzerklärung
13. Haftung
13.1 Die Haftung der Undercover GmbH sowie ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
13.2 Die Undercover GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
13.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.4 Im Übrigen ist die Haftung der Undercover GmbH für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei übernommenen Garantien sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
13.6 Soweit die Undercover GmbH Tickets für Veranstaltungen Dritter als Vermittlerin oder Kommissionärin vertreibt, haftet sie nicht für die Durchführung, Durchführungsmängel oder Absage der jeweiligen Veranstaltung. Insoweit gelten die gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Dies gilt nicht, soweit die Undercover GmbH selbst Veranstalterin ist.
14. Datenschutz
14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
14.2 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Zwecken der Verarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung der Undercover GmbH enthalten.
14.3 Soweit die Undercover GmbH Tickets für Veranstaltungen Dritter vertreibt, können personenbezogene Daten im zur Vertragsabwicklung erforderlichen Umfang an den jeweiligen Veranstalter oder sonstige an der Vertragsdurchführung beteiligten Dienstleister übermittelt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Undercover GmbH.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
15.4 Neben diesen AGB können für einzelne Veranstaltungen zusätzliche veranstaltungsspezifische Bedingungen gelten. Sofern solche Bedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen werden, gehen sie bei Widersprüchen den Regelungen dieser AGB vor.
15.5 Die Undercover GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

